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Dialog Mittelstand 3-2014

8 DIALOG MITTELSTAND 3 | 2014 News für den Mittelstand FATCA Hintergrund ist der „Foreign Account Tax Compliance Act“ – kurz: FATCA. Mit diesem Gesetz wollen die USA Steuerhinterzie­ hung aufdecken und verhindern. Denn anders als im deutschen Steuerrecht führt die US-Staatsangehörigkeit zu einer un­ beschränkten Steuerpflicht in den USA. US-Bürger sind verpflichtet, jährlich ihr gesamtes Welteinkommen zu erklären. Die US-Finanzbehörden stehen mit dem BZSt in Kontakt und gleichen die Infor­ mationen von Sparkassen, Banken und Versicherungen mit den eingereichten Steuererklärungen ab. Weltweite Verpflichtung Die FATCA-Vorschriften wurden bereits im März 2010 verabschiedet, seit Juli müs­ sen sich die Finanzinstitute weltweit dar­ an halten. Auch für die Stadtsparkasse Düsseldorf bedeutet das: Sie muss Konto- und Depotinhaber, die in den USA steuer­ pflichtig sind, an das BZSt melden. „Für welche Kunden diese Regelung genau gilt, legen mehrere Kriterien fest. Dazu zählen unter anderem auch Privatpersonen, die steuerlich in den USA ansässig sind, weil sie dort einen Wohnsitz haben oder sich dort über einen längeren Zeitraum auf­ halten.“, erklärt Thorsten Borgert von der Kundenkommunikation der Stadtspar­ kasse. „Wichtig für unsere Kunden ist: Sollte einer dieser Punkte auf sie zutref­ fen, melden wir uns rechtzeitig mit einer Selbst­auskunft bei ihnen. Sie müssen also nicht selbst aktiv werden. Sollten Kunden Fragen zu FATCA haben, können sie aber selbstverständlicheinenTerminmitihrem Betreuer bei der Stadtsparkasse Düssel­ dorf vereinbaren.“ Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.sskduesseldorf.de/fatca www.bundesfinanzministerium.de Seit dem 1. Juli 2014 sind alle Sparkassen und Banken dazu verpflichtet, Informationen über ihre US-amerikanischen Privat- und Firmenkunden an das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) zu übermitteln. Das BZSt leitet diese an die amerikanische Finanzverwaltung weiter. Deutschland und die USA wollen so enger bei der Bekämpfung von Steuerhinter- ziehung zusammenarbeiten. Steuersündern auf der Spur Praxistipps aktuell – Experten informieren Welche Daten werden übermittelt? • Name und Adresse des Konto-/ Depotinhabers • Gegebenenfalls US-Steuernummer • Konto- oder Depotsaldo zum Ende des Jahres, beziehungsweise der Saldo unmittelbar vor einer Kontoschließung während des Jahres (im ersten Meldejahr) • Zinsen, Dividenden und andere Erträge (folgende Meldejahre) Gut zu wissen: Auch Versicherungen müssen das BZSt über US-amerikani­ sche Kunden informieren, die be- ­­stimmte Renten- und Lebensversi­ cherungen abgeschlossen haben.

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